Last- und Breitenklassen im Gerüstbau


Lastklasse 1: Inspektionsarbeiten

Arbeitsgerüste dieser ersten Gerüstgruppe dürfen ausnahmslos nur für Inspektionsarbeiten verwendet werden. Die vorgegebene Mindestbreite des Belags beträgt hierbei 50 cm. Die maximale Nutzlast ist auf 150 kg festgesetzt.

 

Lastklasse 2: leichte Fassadenarbeiten ohne Materiallagerung

Arbeitsgerüste dieser Gerüstlastklasse dienen Fassadenarbeiten, die keinerlei Lagerung von Baustoffen oder Bauteilen erfordern. Die vorgegebene Mindestbreite des Belags beträgt in der Klasse 2 60 cm. Die maximale Nutzlast ist auf ebenfalls 150 kg beschränkt.

 

Lastklasse 3: Arbeitsgerüste (meist gewählte Form) 

Arbeitsgerüste dieser Gerüstlastklasse dürfen für Montage-, Maler-, Fassaden- oder Dachdeckerarbeiten eingesetzt werden. Allerdings ist auch hier die zulässige Belastung von Material und Personen beschränkt. So beträgt das maximal zulässige flächenbezogene Nutzgewicht 200 kg/ m².

 

Lastklasse 4 - 6: Arbeitsgerüste mit Materiallagerungen

Arbeitsgerüste dieser Gerüstlastklassen dürfen für alle Arbeiten verwendet werden, bei denen Arbeitsstoffe oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Die Höhe der zulässigen reicht von 300kg/m² bis 600kg/m²

 

Breitenklasse W06 mindestens 0,50m bis max 0,90m

 

Breitenklasse W09 mindestens 0,90m bis max 1,20m